Wer viel macht, steht auch oft in der Presse –
wer viel wagt, hat auch viele Kritiker.
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Immer wieder wurden Vorwürfe laut, bei der öffentlichen Förderung des Sanierungsvorhabens „Quartier 1“ sei es nicht mit rechten Dingen zugegangen. Was ist an diesen Vorwürfen dran?
Herr Martin:
Die Stadtverwaltung hat sich bei der Bearbeitung von Fördermittelanträgen, und damit auch bei Anträgen auf Erhöhung der Fördersumme an die jeweils verbindliche Verwaltungsvorschrift gehalten. Aufgrund des Finanzvolumens dieser Baumaßnahme lagen die Entscheidungen über Fördervolumen und mögliche Aufstockungen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Diese hat sich bei der Beurteilung der Förderfähigkeit ausschließlich auf Gutachten und Stellungnahmen der Oberfinanzdirektion (OFD) u. des Sächsischen Immobilien-und Baumanagements (SIB) gestützt. Letzeres hat auch die baufachliche Begleitung der Baumaßnahme übernommen. Somit sind alle formellen Verfahrensschritte durch die Verwaltung eingehalten worden.
Wie verhält es sich mit der Förderung der Tiefgarage?
Herr Martin:
Die Förderung für die Tiefgaragenstellplätze liegt laut Verwaltungsvorschrift bei 4.000 Euro/Stellplatz und wurde in den Sitzungen der städtischen Gremien erläutert. Die Zuordnung der Kosten der Tiefgarage wurde durch die OFD und die SAB abschließend festgelegt! Da der Fördermittelgeber SAB abschließend festgelegt ! Da der Fördermittelgeber SAB ein Bauvorhaben dieses Volumens selbst prüft, respektive durch die OFD und das SIB prüfen lässt, hätten Anhaltspunkte für eine nicht sachgerechte Kostenverschiebung zugunsten der Tiefgarage zu Beanstandungen geführt. Dieses war nicht der Fall. Somit sind alle Verfahrensschritte durch die Stadtverwaltung Pirna eingehalten worden. Ungeachtet dessen wurde auf Antrag von Stadtrat Ludwig per Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses jedoch ein externer Prüfauftrag an einen vereidigten Sachverständigen erteilt, der diesen Aspekt u. A. zum Prüfinhalt hat.
Warum kam es erst Ende letzten Jahres zur Entscheidung im Stadtrat die Möglichkeit, sich in den Sachverhalt einzuarbeiten?
Herr Martin:
Wie bereits mehrfach erläutert, sind bei der Beurteilung des Vorhabens weitere Behörden beteiligt gewesen. Die Vorlage der Stellungnahme erfolgte durch die SAB mit Schreiben vom 10.12.2007. Erst dann war es der Verwaltung möglich einen Beschluss vorzubereiten. Für die Stadtratssondersitzung am 20.12. sind die für die Entscheidung erforderlichen Unterlagen, wie Stellungnahme SAB, OFD und SIB, 14 Tage vorher fristgemäß an alle Stadträte zugestellt worden. Sowohl in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 25.10.07 als auch in der Stadtratssitzung am 20.12.2007 sind konkret gestellte Sachfragen beantwortet worden!
Sind die Stadträte von der Verwaltung in die Irre geführt wurden?
Herr Martin:
Die Stadtverwaltung hat keinen Stadtrat hinters Licht geführt oder durch falsche Tatsachen Beschlüsse herbeigeführt. Das Bauvorhaben Quartier 1 wird wie jedes andere private Bauvorhaben sachlich abgearbeitet. Die Entscheidung, ob gefördert wird oder nicht, trifft einzig und allein der Stadtrat – und das mit demokratischen Mehrheiten!